Datenschutzverordnung für Stockfotografen

Das Thema Datenschutz war schon immer ein heikles Thema, besonders dann, wenn es darum ging, Personendaten in Form von Bildern zu erheben. Für Stockfotografen wie mich, deren Portfolio zu mehr als 90% aus Aufnahmen mit Menschen besteht, dürfte man meinen, brach seit dem 25. Mai 2018 ein Welt zusammen. Aber im Grunde genommen hat sich für mich nichts wirklich gravierend verändert, da ich grundsätzlich immer und alles mit Freigaben, sei es eine Modellfreigabe oder eine Eigentumsfreigabe, fotografiert habe. Selbst meine Modelreleases sind textlich unverändert geblieben und werden auch weiterhin ohne Einschränkung von alles Stockagenturen akzeptiert.

Für Stockfotografen, die sich auf Bilder von Personen im öffentlichen Leben spezialisiert hatten, sieht die Welt jetzt aber erheblich anders aus. Reportage- oder Pressefotografen bewegen sich seitdem auf dünnem Eis. Vorallem natürlich bei Bildmaterial, das in Ländern der Europäischen Union entstanden ist.

Aber mal ehrlich: fändest Du es toll, wenn Dich irgendein Fotograf ungefragt beim Eislecken in der Stadt ablichtet und sich dann mit dem Bild von Dir bereichert, indem er es als so genanntes redaktionelles Bild mit irgendeinem dahergeholten Thema öffentlichen Interesses bei Microstockagenturen wie Shutterstock und GettyImages vertreibt? Ich hätte wohl etwas dagegen. Und ich begrüße die Datenschutzverordnung dahin gehend ausdrücklich.

Als ich allerdings davon Wind bekam, dass der EuGH (Europäischer Gerichtshof) die IHK Schleswig-Holstein als Betreiber einer Fanpage bei Facebook für den Datenschutz, auf den man bei Facebook nicht wirklich Einfluss nehmen kann, mitverantwortlich machte, habe ich für mich kurzerhands entschlossen, meine Fanpage bei Facebook zu schließen. Einfach auch aus dem Grunde, dass ich Angst vor Abmahungen hatte. Das ist in Deutschland ja ein recht lukrativer Geschäftsbereich vieler Juristen geworden. Und weißt Du was? Von Likes kann man nicht leben.

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